Kostenübernahme
Als Heilpraktikerin schreibe ich Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden von Privat- oder, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen ganz oder teilweise übernommen.
Die heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß §4 Nr. 14 UStG befreit. Die Rechnungsbeträge enthalten daher keine Umsatzsteuer.
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