Kostenübernahme


Als Heilpraktikerin schreibe ich Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden von Privat- oder, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen ganz oder teilweise übernommen. 

Die heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß §4 Nr. 14 UStG befreit. Die Rechnungsbeträge enthalten daher keine Umsatzsteuer. 

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